Bekanntmachung zu Vorhabenbezogenen BPlan “Solarpark Pessenburgheim Greenovative I”

Bekanntmachung zu Vorhabenbezogenen BPlan "Solarpark Pessenburgheim Greenovative I"

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Pessenburgheim Greenovative I“ nach § 13 BauGB – Änderung der Artenschutzflächen

hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat Holzheim hat in seiner Sitzung vom 25.02.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Vorha-benbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Pessenburgheim Greenovative I“ nach § 13 BauGB – Änderung der Artenschutzflächen beschlossen. Mit der Planung ist das Planungsbüro Becker & Haindl, Wemding, beauftragt.

Der Vorhabenträger, die Greenovative GmbH, beabsichtigt die Änderung der für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die Umsetzung der Freiflächen-Photovoltaikanlage wichtigen Artenschutzflächen, aufgrund der nicht weiter zur Verfügung stehenden Fläche für Artenschutzmaßnahmen, wird die Änderung des Bebau-ungsplanes zur öffentlich-rechtlichen Sicherung der neuen CEF-Maßnahmen notwendig.

Der Änderungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Des Weiteren hat der Gemeinderat Holzheim in seiner Sitzung am 25.02.2025 dem Entwurf der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Pessenburgheim Greenovative I“ nach § 13 BauGB – Änderung der Artenschutzflächen in der Fassung vom 25.02.2025 zugestimmt und beschlossen, auf dieser Planungsgrundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Die Gemeinde Holzheim gibt hiermit bekannt, dass die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungspla-nes im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

24.03.2025 bis einschließlich 28.04.2025

im Rathaus der Gemeinde Holzheim während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aufliegt und auf der Gemeindehomepage unter: www.gemeinde-holzheim.de/Leben&Wohnen/Planen&Bauen/Laufende Bauleitplanverfahren
Neben der Erläuterung der Planungszielsetzungen ist hierbei auch die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhal-ten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Form-blatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“.

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