Planen und Bauen

Bauleitplanung

Die Gemeinde Holzheim stellt Bebauungspläne auf, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern. Bebauungspläne sind Satzungen. Sie enthalten verbindliche Festsetzungen und bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden können.

Merkblatt zur Einreichung von Bauantragsunterlagen

Baugebiet Mitterheid, Übersicht Bauplätze

 

Sämtliche Unterlagen der laufenden und bestandskräftigen Bauleitplanverfahren können Sie hier herunterladen:

Download laufende Verfahren

Download rechtsverbindliche Bebauungspläne

 

Planungshoheit

Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Diese Planungshoheit der Gemeinde fließt aus dem in Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz garantierenden Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden, wonach den Gemeinden das Recht gewährleistet sein muss, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Nach Art. 83 Abs. 1 BV fällt die Ortsplanung in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinde.

Es gibt keinen Anspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen.


Freiflächen PV Anlagen

Richtlinie für die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen im Gemeindegebiet von Holzheim


Niederschlagswasser

Anleitung zum Ausfüllen des Erfassungsbogens für Niederschlagswasser