Wappen und Fahne der Gemeinde Holzheim

Beschreibung:

Durch einen schmalen silbernen Wellenpfahl gespalten von Blau und Rot, vorne fünf, 2:1:2 gestellte, fünfstrahlige goldene Sterne, hinten eine silberne Kanne.

Begründung:

Die vordere Wappenhälfte mit den fünf Sternen stellt das Wappen der Familie Riederer von Paar dar, die im Mittelalter als Hofmarksinhaber in Riedheim nachweisbar sind. Die fünf Sterne symbolisieren gleichzeitig die 5 Gemeindeteile. Die hintere Wappenhälfte zeigt die Kanne als Wappensymbol der Holzheimer, die seit dem Mittelalter im Gemeindegebiet ansässig waren. (Grabsteine an der Außenwand der Pfarrkirche Holzheim). Auf die durch das Gemeindegebiet fließende kleine Paar verweist der silberne Wellenpfahl.

Annahme:

Der Gemeinderat hat das Wappen am 10. Februar 1987 angenommen, die Regierung von Schwaben hat dem mit Urkunde vom 04. Februar 1988 zugestimmt.

 

Vorschlag für die Farbgestaltung

 

Farbe CMYK, Vierfarbdruck Pantone RAL, Verwendung
Stadt Rain
RAL, Alternative(n) RGB-Modus RGB-Schreibweise
hexadezimal
Blau C100 M60 286 C 5024 Pastellblau 5017 Verkehrsblau R0 G51 B255 #0033FF
Rot M100 Y100 485 C 3020 Verkehrsrot 3020 Verkehrsrot R255 G0 B0 #FF0000
Gold M10 Y100 109 C 1018 Zinkgelb 1023 Verkehrsgelb R255 G215 B0 #FFD700
Silber C14 M10 Y6 K0 428 C 7047 Telegrau 7035 Lichtgrau R221 G221 B221 #DDDDDD
Silber: Alternative Weiß C0 M0 Y0 K0 -   9016 Verkehrsweiß R255 G255 B255 #FFFFFF

 

Fahne:

Blau - Weiß - Rot.

Auf die Fahne kann das Gemeindewappen aufgelegt werden.

Hauptbestandteile des Gemeindewappens sind die alten Adelsgeschlechter der Holzheimer und Riederer. Grabstätten sind an der Nordseite der Pfarrkirche "Mariä Himmelfahrt" zu Holzheim erhalten.

 

Grabstätte der "Holzheimer" bis 1449.
Im großen Schild (Mitte) ist die Kanne
erkennbar.

 

Grabstätte der "Riederer" bis 1564.
Im vom Betrachter aus linken Schild
sind die fünf fünfstrahligen Sterne.

 

Von Dritten dürfen Wappen und Fahne der Gemeinde nur mit deren Genehmigung verwendet werden (Art. 4 Abs. 3 Gemeindeordnung). Die Mindestgebühr beträgt 10 Euro (Tarif 020 des Kommunalen Kostenverzeichnisses).

Die Wappenverwendung kann "online" mit dem hinterlegten Formblatt beantragt werden.