Mehrzweckhalle in den Ferien
Benutzung der Mehrzweckhalle während der Schulferien und an schulfreien Tagen durch Vereine für Übungszwecke bzw. Trainingbetrieb
Die Benutzung der Mehrzweckhalle während der Schulferien und an schulfreien Tagen durch Vereine hat in letzter Zeit zu erheblichen Unstimmigkeiten geführt.
Neben einer Unkostenabrechnung für Wasser, Abwasser, Heizung und Strom ist auch eine Aufsichtsperson für Kontrollgänge dringend erforderlich, da der Schulhauswart während den Ferien nicht zur Verfügung steht.
Auch kann dem Vorschlag nicht entsprochen werden, dass sämtliche Versorgungsanlagen während der Ferienzeit funktionslos bleiben!
Die Verbandsversammlung erlässt folgende Regelung:
1. Eine Benutzung der Mehrzweckhalle während der Schulferien und an schulfreien Tagen ist nur durch Abschluss eines Mietvertrags möglich,
vorbehaltlich der Zustimmung des Schulverbandes.
2. Die Unkosten für Wasser, Abwasser und Strom sind gemäß den Zählerständen tariflich zu entrichten. Hinzu kommt eine Tagespauschale von 10 Euro, sofern es sich nicht um eine öffentliche Veranstaltung – Tagespausschale 50 Euro – handelt. Für die Übernahme bzw. Rückgabe der
Mehrzweckhalle durch den Hauswart werden zusätzlich 10 Euro in Rechnung gestellt.
3. Sperrzeit: Zwischen Weihnachten und Neujahr sowie im gesamten Monat August wird die Mehrzweckhalle grundsätzlich nicht an Vereine für
Übungszwecke bzw. Trainingsbetrieb vermietet.
4. Die Mehrzweckhalle kann immer nur ein Verein anmieten, die Anträge sind mindestens 14 Tage vorher an den Schulverband zu richten.
5. Die Aufsichtsperson ist namentlich zu benennen und sie trägt die volle Verantwortung vor, während und nach der Benutzung.
6. Weitere Einzelheiten regelt der Mietvertrag.