Der neue Personalausweis
Welche Vorteile bietet mir der neue Personalausweis? Steckbrief Downloads: > Broschüre zum neuen Personalausweis (Betriebssysteme: Windows, MAC, Debian, OpenSUSE, Ubuntu) Weitere Infos:
Über 60 Millionen Bürgerinnen und Bürger nutzen ihren Personalausweis schon heute nicht nur zum Identitätsnachweis gegenüber Behörden, sondern vor allem im privaten Umfeld, beispielsweise beim Eröffnen eines Bankkontos, beim Erwerb altersbeschränkter Waren oder beim Abholen von Einschreiben bei der Post. [MEHR] Mittlerweile verlagern sich diese Transaktionen und Prozesse immer mehr in das Internet. Einen vergleichbaren Standard‐Identitätsnachweis für die Online‐Welt, der die gebotenen Sicherheitsaspekte erfüllt, gibt es bislang jedoch nicht. Mit der Einführung des neuen Personalausweises wird diese Lücke geschlossen.
• Der elektronische Identitätsnachweis kann in Geschäftsprozesse integriert werden, die schon gesetzlich eine Überprüfung der Identität erfordern. So ist etwa bei der Eröffnung eines Kontos die Identitätsprüfung des Kunden durch das Gesetz vorgeschrieb
• Mit der Altersverifikation kann das Erreichen eines bestimmten Alters einer Person festgestellt werden. Dies ist besonders für Dienste hilfreich, die bestimmte Restriktionen im Jugendschutz oder der Suchtprävention einhalten müssen. Das genaue Geburtsdatum wird nicht abgefragt, sondern es wird lediglich überprüft, ob die betreffende Person ein bestimmtes Mindestalter erreicht hat.
• Dienste können für bestimmte Nutzergruppen regional angepasst werden, indem nur der Wohnort ausgewertet wird.
• Die vom Personalausweis übermittelte Anschrift für den Warenversand entspricht der gültigen Meldeadresse.
• Registrierungen in Portalen oder das Anlegen von Benutzerkonten können vereinfacht durchgeführt werden.
• Webformulare können automatisch ausgefüllt werden.
• Pseudonyme können für Dienstleistungen eingesetzt werden, die keine personenbezogenen Daten benötigen. Mit einem Pseudonym kann ein Nutzer wiedererkannt werden, ohne dass Personendaten wie Vorname, Nachname oder Anschrift übermittelt werden müssen.
• Verträge und andere Dokumente können mit der qualifizierten elektronischen Signatur auch online unterzeichnet werden.
Datensicherheit
Alle Informationen und Übertragungen werden mit international anerkannten und etablierten Verschlüsselungsverfahren sicher geschützt. Ein auf Berechtigungszertifikaten basierendes Zugriffssystem regelt darüber hinaus, wer auf welche personenbezogenen Ausweisdaten zugreifen darf. Beim elektronischen Ausweisen gegenüber Dienstanbietern regelt das Berechtigungszertifikat, welche Daten der Anbieter erheben kann. Die Nutzer haben die Möglichkeit, diese Auswahl weiter einzuschränken. Darüber hinaus müssen sie die Übertragung ihrer Daten mit einer sechsstelligen PIN explizit bestätigen. Nur hoheitliche Stellen verfügen über die Berechtigung, sehr sensible Informationen, wie Lichtbild und gegebenenfalls gespeicherte Fingerabdrücke, abzufragen. Hierzu ist es zusätzlich erforderlich, dass der Ausweis gegenständlich vorliegt, um ein unbemerktes Auslesen zu verhindern. An Dienstanbieter oder über das Internet werden biometrisch nutzbare Daten in keinem Falle übertragen. Die Ausweisinhaber können somit nicht nur darauf vertrauen, dass alle Stellen, die Informationen aus dem Personalausweis abfragen, tatsächlich dazu berechtigt sind, sondern erhalten ein Mehr an Kontrolle über ihre eigenen personenbezogenen Daten. Verpflichtend wird nur das Lichtbild digital auf dem Chip des Ausweises gespeichert sein. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden in jedem Einzelfall selbst, ob die Fingerabdrücke aufgenommen werden oder nicht.
Die neuen Funktionen
Neue Funktionen sind der elektronische Identitätsnachweis und die Unterschriftsfunktion mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Der elektronische Identitätsnachweis dient der gegenseitigen Identifikation von Partnern in Geschäftsprozessen im Internet. Auf der einen Seite weisen Nutzer online ihre Identität mit dem Personalausweis nach. Auf der anderen Seite zeigt der Anbieter eines Dienstes durch ein staatliches Zertifikat, dem Berechtigungszertifikat, dass er zum Auslesen bestimmter Daten berechtigt ist. Die elektronische Identität wird so genauso einfach und sicher, wie es das Vorzeigen eines Ausweises heute ist. Zusätzlich wird der neue Personalausweis über eine Signaturanwendung verfügen, die bei Bedarf aktiviert werden kann. Diese stellt das elektronische Ebenbild zur herkömmlichen Unterschrift dar, wodurch Transaktionen, die die Schriftform erfordern, auch auf elektronischem Weg rechtsverbindlich durchgeführt werden können.
Der neue Personalausweis hat die gleichen Abmessungen, die Sie bereits von vielen anderen Plastikkarten des alltäglichen Geschäftsverkehrs kennen. Bestandteil des neuen Designs ist auch ein Logo auf der Rückseite, das ab November 2010 Internetanwendungen, Automaten und Lesegeräte kennzeichnen wird, die den neuen Personalausweis unterstützen. Die beiden sich ergänzenden Halbkreise symbolisieren die Verwendung des Ausweises in der Online‐ und der Offline‐Welt, stehen aber auch für das Prinzip des gegenseitigen Ausweisens zwischen Nutzer und Anbieter.
Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren (Antragstellung frühestens 3 Monate vor dem 16. Geburtstag). Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online‐Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Für diesen werden 10 Euro berechnet.
Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt
• Alter Personalausweis oder Reisepass, Kinderausweis etc. Wenn Sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Rain erstmals einen Personalausweis beantragen, wird außerdem eine Geburtsurkunde benötigt.
• Bei Ausstellung für Kinder ist zusätzlich die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten bzw. Sorgerechtsentscheidung vorzulegen.
• Biometrisches Lichtbild; nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download der Fotomustertafel. Dieser ist am Ende des Artikels möglich!
Gültigkeitsdauer des Dokuments und bleibt mein bisheriger Ausweis gültig?
Personalausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt. Ihre bisherigen Ausweise bleiben bis zum Ablauf gültig!
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis
Ab sofort halten wir Sie auf unserer Internetseite unter www.rain.de sowie im Mitteilungsblatt auf dem Laufenden. Viele weitere Fragen beantwortet Ihnen die Internetseite www.personalausweisportal.de. Dort erhalten Sie auch Informationen, wo Sie entsprechende Berechtigungszertifikate beantragen und auf den eigenen Internetseiten nutzen können. Für sämtliche Fragen stehen Ihnen auch unsere Sachbearbeiter des Bürgeramtes telefonisch unter 09090/703‐0 zur Verfügung.
Antragsstellung für den neuen Personalausweis
Aufgrund des aufwändigeren Antragsverfahrens und der neuen ggf. noch fehleranfälligen Technik kann es vor allem zu Beginn der Einführung zu längeren Wartezeiten im Bürgeramt kommen. Alle die nicht zwingend einen Personalausweis beantragen müssen, da ihr bisheriger noch gültig ist bzw. ein gültiger Reisepass vorhanden ist werden gebeten, mit der Beantragung noch einige Wochen abzuwarten. Über den jeweiligen Stand informieren wir Sie im Amtsblatt und auf unserer Homepage unter www.rain.de.Gebühren
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010
Antragstellende Person ab 24 Jahren
28,80 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren
22,80 Euro (6 Jahre gültig)
Vorläufiger Personalausweis
10 Euro
Weitere Gebührenregelungen
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres
gebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
6 Euro
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion
gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)
6 Euro
Ändern der Anschrift bei Umzügen
gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion
6 Euro
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates
Festlegung durch jeweiligen Anbieter
> Fotomustertafel der Bundesdruckerei
> Flyer zum neuen Personalausweis
> Broschüre zum Anwendungstest des neuen Personalausweises
> Animation zur eID-Funktion